Bocklemünd-Mengenich
Rad- und Fusswege nicht verlassen
Es wird empfohlen die kleine Waldknigge zu beachten. Streng verboten sind Feueranzünden, unerlaubtes Grillen, Rauchen im Wald. Jungtiere und Pflanzenkulturen können durch Lärmen und Querfeldeinlaufen empfindlich gestört werden.
Also: Rad- und Fusswege nicht verlassen!
Wo es keine Abfallkörbe gibt oder sie überfüllt sind, sollten Abfälle wieder mitgenommen werden.
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Am Grundkonzept der Wegeverbindung hat sich nichts geändert. In diesem Zusammenhang wird verwiesen auf die Stellungnahme der Geschäftsführung im öffentliche Teil der 13. Verbandsversammlung vom 21. Juli 1986. Unter dem TOP 7 wird eine Anfrage entsprechend beantwortet. Zusätzlich ist jedoch eine Verbesserung der Wegeverbindung im Bereich Hofgut Orr zu den angrenzenden Wohngebieten durch planfestgestellten Ausbau eines Rad- und Fussweges an der Kreisstrasse 9 (Orrer Strasse) vorgesehen.