Bocklemünd-Mengenich
Rad- und Fusswege nicht verlassen
Es wird empfohlen die kleine Waldknigge zu beachten. Streng verboten sind Feueranzünden, unerlaubtes Grillen, Rauchen im Wald. Jungtiere und Pflanzenkulturen können durch Lärmen und Querfeldeinlaufen empfindlich gestört werden.
Also: Rad- und Fusswege nicht verlassen!
Wo es keine Abfallkörbe gibt oder sie überfüllt sind, sollten Abfälle wieder mitgenommen werden.
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Kleingartenanlagen
Bereits zur Bauzeit des Herrenhauses Orr gab es eine Parkanlage, deren Anfänge in das 18. Jh. zurückgehen. Diese wurde nach 1800 nach dem Vorbild der englischen Gärten von dem Gartenbauarchitekten Rosarius umgestaltet. Bestandteil des Gartens war auch ein großer Weiher, auf dem man Kahn fahren konnte.
Zwischen 1845 und 1887 erhielt der Landschaftsgarten, in den ein ehemaliger Rheinarm einbezogen war, sein späteres Aussehen mit einem artenreichen Gehölzbestand.
Der Landschaftsgarten wurde ehemals als Wohn- und Festraum verwendet. Er bildete mit seinem Nutzgarten eine Ernährungsgrundlage, war Erlebnisraum, Sportareal und Jagdrevier. Mit der Anlage von Gräbern bot er außerdem einen Ort für die Trauer um verstorbene Angehörige der Besitzerfamilie.
Heute zeichnet sich der die Ruine des Herrenhauses umgebende Garten durch einen alten Baumbestand und Wasserflächen aus und bleibt der natürlichen Entwicklung überlassen.
Der Orrer Busch - ein lang gestreckter Waldstreifen, der als Naturschutzgebiet geschützt ist - schließt sich südlich an den Garten an.