Bocklemünd-Mengenich


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Rad- und Fusswege nicht verlassen

Es wird empfohlen die kleine Waldknigge zu beachten. Streng verboten sind Feueranzünden, unerlaubtes Grillen, Rauchen im Wald. Jungtiere und Pflanzenkulturen können durch Lärmen und Querfeldeinlaufen empfindlich gestört werden.

Also: Rad- und Fusswege nicht verlassen!

Wo es keine Abfallkörbe gibt oder sie überfüllt sind, sollten Abfälle wieder mitgenommen werden.

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Landschaftspflegemassnahme

Die in der Pflanzperiode 1988/89 vorgesehenen Gehölzpflanzungen konnten zum grössten Teil durchgeführt werden. Eine weitere Anreicherung der Landschaft mit Feldgehölzen ist zur Zeit nur möglich auf Flächen, die der öffentlichen Hand gehören. Vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Regierungspräsidenten ist in der nächsten Pflanzperiode auf der Teilparzelle des ehemaligen Flurstücks Nr.30 unter der Hochspannung eine Strauchbepflanzung vorgesehen. Bei allen in privatem Eigentum stehenden Flächen ist die Rechtskraft der beiden in Arbeit befindlichen Landschaftspläne abzuwarten.

Folgende Festsetzungen sind dort vorgesehen.
1.   Anreicherung der Feldfluren mit Gehölzgruppen, Baumreihen und Einzelbäumen
2.   Biotopmanagmentpläne für den Orrer Wald und die Grosse Laache, um eine Abwägung
     der unterschiedlichen Nutzungsansprüche wie Erholung und Biotopschutz zu erreichen
3.   daraus resultierende Entwicklungs- und Pflegemassnahme

Die Massnahmen sollen nach dem §39 Landschaftsgesetz (Allgemeine Duldungspflicht) umgesetzt werden.