Bocklemünd-Mengenich


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Rad- und Fusswege nicht verlassen

Es wird empfohlen die kleine Waldknigge zu beachten. Streng verboten sind Feueranzünden, unerlaubtes Grillen, Rauchen im Wald. Jungtiere und Pflanzenkulturen können durch Lärmen und Querfeldeinlaufen empfindlich gestört werden.

Also: Rad- und Fusswege nicht verlassen!

Wo es keine Abfallkörbe gibt oder sie überfüllt sind, sollten Abfälle wieder mitgenommen werden.

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Baadenberger Senke

Die ursprünglichen Planungsüberlegungen zur Nutzung der benachbarten Gewerbegebiete zwangen aus topographischen Gründen zu einer Teilverfüllung zumindest bis zum Wasserschwankungsbereich mit dem Ergebnis wechselfeuchter Standorte für den Biotopschutz. Die für eine solche Verfüllung erforderliche Bodenaushubmasse in der Wasserschutzzone III sind jedoch nicht kurzfristig verfügbar. Die begonnene Teilverfüllung hat darüber hinaus gezeigt, dass der Unternehmer sich nicht an die Auflagen der Genehmigung gehalten hat und die Ordnungsbehörde gezwungen war, die Deponie stillzulegen. Die Stadt Köln hat das Nutzungskonzept des Gewerbegebietes geändert. Die Verfüllung bis zum Niveau der Verloer Strasse wurde aufgegeben. Stattdessen wird die GE-Nutzung teilweise in Tieflage erfolgen. Zur Abschirmung des Erholungsgebietes wird ein Erdwall geschütet und bepflanzt. Daneben werden auch Überlegungen angestellt, nicht die gesamte Fläche für Gewerbezwecke vorzusehen. Unter der Voraussetzung des Ankaufes der Flurstücke ist die Gestalltung zu einem Biotop mit Wasserfläche in einem überschaubaren Zeitrahmen durchfürbar. Die Geschäftsführung des Zweckverbandes beabsichtigt, die Unterlagen für das erforderliche Wasserrechtsverfahren nach §31 WHG erarbeiten zu lassen. Öffentliche Rechte Dritter stehen dem erkennbar nach Beendigung der Auskiesung Stöckheimer See nicht entgegen.