Bocklemünd-Mengenich
Rad- und Fusswege nicht verlassen
Es wird empfohlen die kleine Waldknigge zu beachten. Streng verboten sind Feueranzünden, unerlaubtes Grillen, Rauchen im Wald. Jungtiere und Pflanzenkulturen können durch Lärmen und Querfeldeinlaufen empfindlich gestört werden.
Also: Rad- und Fusswege nicht verlassen!
Wo es keine Abfallkörbe gibt oder sie überfüllt sind, sollten Abfälle wieder mitgenommen werden.
Escher See
Pescher See
Stöckheimer See
Baadenberger Senke
Pulheimer See
Parkplätze
Rad- und Fusswege
Stöckheimer Hof
Landschaftspflegemassnahme
Ausbau und Dringlichkeitsstufen
Weitere Themen aus den Zweckverband
Orrer Busch
Haus Orr
Die Laache
Pulheimer Bach
Kleingartenanlagen
Die ehemals angestrebten Dringlichkeitsstufen sind u.a. aufgrund unterschiedlicher Nutzungsansprüche an den verschiedenen Seen nicht beizubehalten. Es hat sich gezeigt, dass bei einem Ausbauvorhaben, wie bei dem Badestrand Escher See auf die Ausbaustufe III (Austattung, Parkplatz, Kanalanschluss) nicht verzichtet werden kann.
Andernseits ist die Stufe III bei einer Herrichtung zu einem Feuchtbiotop (Baadenberger Senke) auch im Zukunft nicht erforderlich.
Folglich sind die Ausbaustandarts mit der Festlegung der Nutzung vorgegeben und bei Inangriffnahme einer Ausbaumassnahme durchzuführen.
Die bisherigen finanziellen Förderungen mit Landesmitteln, sowohl für den Grunderwerb als auch für die Ausbaumassnahme, sowie die grundsätzliche Zusage des Ministeriums zu weiteren Zuschussmitteln, lassen an dem weiteren Ausbau des Zweckverbandgebietes keinen Zweifel aufkommen.